Allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB»)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachgenannt «AGB») gelten für alle Leistungen der Treuhand-, und Steuerberatungsgesellschaft Fidinter Treuhand AG und der Revisionsgesellschaft Fidinter AG (beide zusammen nachgenannt «Fidinter») für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas Anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von gesetzlich vorgegebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2 Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die Fidinter mit ihren Kunden nichts anderes vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen oder beispielweise im Zusammenhang mit Abacus, für welche die separaten “Nutzungsbedingungen über die Software-as-a-Service-Leistungen” gilt). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Fidinter bei Benutzung von Abacus, diesen AGB und einer durch die Kunden erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.

1.3 Mit der Beauftragung/Zusammenarbeit mit der Fidinter akzeptieren die Kunden die vorliegenden AGB und erteilen Fidinter den Auftrag, gewisse Daten für die jeweiligen Dienstleistungen zu bearbeiten. Folge dessen akzeptieren die Kunden ebenfalls den Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (nachgenannt «ADV»), welcher stets auf der Website von Fidinter aufrufbar ist, als einen integralen Bestandteil dieser AGB bzw. des Mandatsverhältnisses. Die ADV gelten ebenfalls unter den Parteien als abgeschlossen, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas Andres schriftlich vereinbart wird.

2. Allgemeiner Inhalt der Mandatsvereinbarung

2.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die im Einzelfall vereinbarten und von Fidinter auszuführenden Tätigkeiten. Fidinter garantiert nicht für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Fidinter ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.

2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

2.3 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung (physisch oder elektronisch) verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.

2.4 Fidinter kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.

2.5 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.

2.6 Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der Fidinter geschlossen, auch wenn der Kunde ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, Fidinter zukommen zu lassen. Fidinter darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgten Anweisungen richtig und vollständig sind.

4. Informationsaustausch und Entbindung vom Berufsgeheimnis bei der internen Bearbeitung von Informationen sowie Kommunikation

4.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Ferner darf eine Partei vertrauliche Informationen weitergeben, sofern sie dazu verpflichtet ist oder durch ein Gericht bzw. eine Behörde dazu angewiesen wurde. Wird eine Partei durch ein Gericht oder eine Behörde zur Weitergabe verpflichtet, teilt sie der anderen Partei diese rechtlichen Anforderungen vor der Weitergabe mit, sofern kein behördliches Verbot besteht, diese Information der anderen Partei mitzuteilen.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert Fidinter nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit. Der Kunde anerkennt und genehmigt die interne Bearbeitung der vertraulichen Informationen auch durch andere bei Fidinter angestellten Personen im Rahmen des erteilten Auftrages.

4.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Datenplattform und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Kunde zu, dass die Fidinter elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit dem Kunden oder mit Dritten über die Belange des Kunden zu kommunizieren. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die Fidinter ist für solche Risiken, wo gesetzlich möglich, nicht haftbar.

Die Fidinter weist den Kunden an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.

Bei Bedarf stellt Fidinter einen persönlichen Portal-Zugriff für den Informations- bzw. Dokumentenaustausch zur Verfügung. Das Kundenportal wird auf der IT-Infrastruktur eines Subunternehmens der Fidinter betrieben und soll lediglich zum Datenaustausch und nicht als permanente Datenablage dienen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, nötige Anpassungen der Zugriffsberechtigungen an Fidinter zu melden (z.B. Personalaustritte beim Kunden).

4.3 Fidinter kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, IT-technisch verarbeiten respektive durch Dritte oder Partnerunternehmen verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Fidinter stellt vertraglich sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen und die Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfüllen.

5. Datenschutz

5.1 Der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten, ihr Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie ihre Geheimhaltung geniessen bei Fidinter einen hohen Stellenwert. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzerklärung (DSE) von Fidinter detailliert beschrieben.

5.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Datenschutzerklärung (DSE) sowie der Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADV) als gelesen, verstanden, und akzeptiert gilt und als integraler Bestandteil des Vertragsverhältnis anzusehen ist. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelangt jeweils die neusten Versionen der Datenschutzvereinbarung sowie Auftragsdatenbearbeitungsvertrag zu Anwendung, welche auf der Website von Fidinter publiziert und aktualisiert werden.

6. Honorar und Auslagen

6.1 Fidinter legt ihre Honorare auf Basis der Stundenansätze gemäss Funktionsstufe und Schwierigkeitsgrad fest. Diese richten sich nach dem Grad der Verantwortung, der Erfahrung und den Kenntnissen.

Die bekanntgegebenen Stundenansätze unterliegen einer allfälligen inflationsbedingten Anpassung. Darüber hinaus behält sich Fidinter das Recht vor, die Stundenansätze jederzeit einseitig anzupassen.

Sollten Pauschalen abgesprochen sein, decken diese nur die ordentlichen Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrages ab. Darüberhinausgehende Aufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die erbrachten Dienstleistungen werden zu den üblichen Honoraransätzen der Beauftragten periodisch in Rechnung gestellt.

6.2 Spesen und sonstige Auslagen (z. B. für Kopien, Porti) sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Pauschalansätzen in Rechnung gestellt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart.

6.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

6.4 Fidinter kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

6.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen auf das von Fidinter angegebene Konto zu zahlen. Dabei gehen allfällige Überweisungsgebühren/ -kosten sowie potenzielle für die Fidinter negativen Fremdwährungseffekten zu Lasten des Kunden.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug. Zudem behält sich die Fidinter das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat des Kunden einzustellen. Handlungen der Fidinter im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Kunden zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

7. Haftung

7.1 Fidinter haftet nur für eine absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal das Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die Fidinter richten. Hiermit erklärt der Kunde, dass er keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der Fidinter verbundenen Personen verzichtet.

8. Gewährleistung

8.1 Wurde die Herstellung eines Werks im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch Fidinter. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 7.

9. Auflösung des Vertrags und deren Folgen

9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.2 Bei der Kündigung auf den Ablauf eines bestimmten Datums hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwands und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist Fidinter vom Kunden völlig schadlos zu halten.

10. Aktenaufbewahrung, Verwahrung von Vermögenswerten und Rechenschaft

10.1 Während der Auftragsausführung kann die Fidinter (Original-)Akten (physisch wie auch elektronisch) des Auftraggebers sowie Vermögenswerte entgegennehmen und verwahren. Anvertraute Vermögenswerte werden nur speziell verwahrt oder versichert, wenn der Kunde dies schriftlich verlangt und bereit ist, allfällige daraus resultierende Kosten zu tragen.

10.2 Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Kunde den Anspruch auf die Rückgabe aller der Beauftragten zur Verfügung gestellten Akten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Beauftragte sämtliche ihr übergebenen Dokumente nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und ohne vorgängige Mitteilung selbständig vernichten darf.

10.3 Der Kunde kann die Fidinter jederzeit um Rechenschaft über die geleisteten Arbeiten sowie über die Arbeitsergebnisse ersuchen. Das erste Begehren um Rechenschaft zu einer bestimmten Fragestellung ist kostenfrei. Für alle weiteren Ersuchen ist die Fidinter berechtigt, ihre für die Rechenschaftserteilung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Die Parteien dürfen die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.

11.2 Die Fidinter behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung einseitig anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle auf der Webseite der Fidinter veröffentlichte Version der AGB. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

11.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nichtig, rechtswidrig oder unwirksam erklärt werden, wirkt sich dies nicht auf die anderen Bestimmungen aus. Diese anderen Bestimmungen bleiben verbindlich und anwendbar. Die nichtige, rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Zweck, der mit der früheren Regelung verfolgt wurde, möglichst nahekommt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

12.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz der Fidinter (aktuell) Zürich.

Gültig ab 01. September 2023

 

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